Apotheken unterliegen per Gesetz der staatlichen Aufsicht. Durch regelmäßige Besichtigungen stellen Amtsapothekerinnen oder Amtsapotheker sicher, dass sämtliche öffentlichen Apotheken sowie Krankenhausapotheken des Kreises Lippe ordnungsgemäß geführt werden. Dies ist im öffentlichen Interesse erforderlich, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen.
Wenn Sie als approbierte Apothekerin oder approbierter Apotheker im Kreis Lippe eine Apotheke eröffnen möchten, benötigen Sie eine staatliche Betriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung. Diese Erlaubnis erteilt Ihnen das Gesundheitsamt des Kreises Lippe.
Eine Erlaubnis kann zum Betreiben einer Apotheke und für bis zu drei Filialapotheken erteilt werden.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang des Erlaubnisverfahrens.
Zahlungsweisen:
Überweisung