Wenn Ihr Fahrzeug in Lippe registriert ist und Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen.
In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.
Den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II veröffentlichen wir im Verkehrsblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dieses Verfahren nennt sich Aufbietung und es dauert circa 2 Wochen. Erst nach Ablauf dieser Zeit dürfen wir einen Ersatz ausstellen.
In dieser Zeit darf lediglich eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Diese Informationen beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.
In anderen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
juristischen Personen als Halter,
außer Betrieb gesetztem Fahrzeug,
Erbsachen (Erbangelegenheiten)
Verlust der Zulassungsbescheinigung
durch verfügungsberechtigte Dritte,
auf dem Postweg,
nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber,
bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Erklärung zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Halter
eidesstattliche Versicherung, diese muss in der Regel persönlich in der Zulassungsstelle oder bei einem Notar abgegeben werden
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV) bei zugelassenen Fahrzeugen
gültiger Lichtbildausweis des Halters (Personalausweis oder Pass) im Original
rund 2 Wochen
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Zulassungsbescheinigung Teil I/II, Betriebserlaubnis beantragen**