Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das in Nordrhein-Westfalen nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
Ein Reitkennzeichen ist halterbezogen, es bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird. Ein Reitkennzeichen ist nur mit Reitplakette gültig. Diese Reitplakette ist gebührenpflichtig und muss jedes Jahr erneuert werden.
Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Es wird unterschieden zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten. Vermietung bedeutet, dass Pferde mehreren Reitern zur Verfügung gestellt werden und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das kann in beliebiger, auch indirekter Form geschehen, beispielsweis als Mitgliedsbeitrag bei Reitvereinen.
Die Gebühren sind immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.
Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Mit dem Geld werden im Rahmen der Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.
Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss Ihre Kündigung für das nächste Jahr bis zum 30. November des aktuellen Jahres bei uns vorliegen (also z.B. bis 30. November 2026 für das Jahr 2027).
Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden.
Bitte nutzen Sie unseren Onlinedienst oder das Formular. Sie können die Kündigung auch formlos schriftlich mit Unterschrift erklären.
Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Allgemeine Informationen zum Thema sowie die einzelnen Reitrouten finden Sie hier.
Für die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens
für Einzelreiter 38,40 EUR
für Reiterhöfe 88,40 EUR
Für die jährlich zu erneuernden Plaketten
für Einzelreiter 30,35 EUR
für Reiterhöfe 80,35 EUR
Zahlungsweisen:
SEPA-Lastschrift
Überweisung
Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.
Die Reitabgabe ist immer zum 25. Februar fällig.
Die Bescheide für das nächste Jahr werden im Dezember verschickt.
Sie sind aus einem Bundesland ohne Reitkennzeichenpflicht und wollen in Lippe ausreiten
oder
Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.
1 - 2 Wochen
Nutzen Sie gerne den Onlinedienst.
Das Antragsformular mit SEPA-Mandat finden Sie unter Download verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob
Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber
für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.
Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss Ihre Kündigung für das nächste Jahr bis zum 30. November des aktuellen Jahres bei uns vorliegen (also z.B. bis 30. November 2026 für das Jahr 2027).
Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden.
Bitte nutzen Sie für Anmeldung, Verlängerung oder Kündigung von Reitkennzeichen den Onlinedienst oder das Formular. Sie können die Kündigung auch formlos schriftlich mit Unterschrift erklären.
§ 62 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
§ 15 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG)