In der europäischen Union sind die Anforderungen an die Erzeugung und den Umgang mit Futtermitteln in allen Mitgliedsstaaten einheitlich durch eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien festgesetzt. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören Kriterien an die Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle in den Unternehmen. Darüber hinaus müssen sich sämtliche Unternehmen, deren Betriebe Futtermittel erzeugen, verarbeiten, lagern, transportieren oder mit diesen handeln, bei den zuständigen Überwachungsbehörden registrieren lassen.
Für bestimmte Unternehmen, deren Betriebe zum Beispiel Futtermittel-Zusatzstoffe verarbeiten oder in den Verkehr bringen, ist eine weitergehende Zulassung zwingend vorgeschrieben.
Wenn Sie als Landwirt in Ihrem Betrieb Futtermittel erzeugen und diese im eigenen Betrieb verwenden, müssen auch Sie sich registrieren lassen.
Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:
Wir überwachen die Herstellung und Verarbeitung von Futtermitteln im ganzen Kreisgebiet.
Für Betriebe, die ausschließlich Futtermittel aus Zukauf verfüttern, entfällt die Registrierungspflicht.
Zuständig für die Zulassung und Registrierung nichtlandwirtschaftlicher Futtermittelbetriebe ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Auch als Nicht-Landwirt müssen Sie beim LANUV registriert oder zugelassen werden, wenn Sie gewerbsmäßig nur in geringem Umfang Futtermittel für Heimtiere, Hunde und Katzen herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben möchten.