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Führerschein beantragen

Details

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung des Führerscheins ist der

  • Besuch einer Fahrschule und das
  • Bestehen der Fahrerlaubnisprüfungen in den entsprechenden Klassen.

Die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung kann nur erfolgen, wenn die Führerscheinstelle bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellt. Bedenken können beispielsweise entstehen, wenn Sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder bei Ihnen schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen.

Innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung müssen Sie dann die praktische Prüfung ablegen. Sonst verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf 2 Jahre nicht überschreiten. Sonst verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Hinweise

Begriffe im Kontext

99108049012000, Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, StVA, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisantrag, Führerscheinantrag

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