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Führerschein beantragen

Details

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung des Führerscheins ist der

  • Besuch einer Fahrschule und das
  • Bestehen der Fahrerlaubnisprüfungen in den entsprechenden Klassen.

Die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung kann nur erfolgen, wenn die Führerscheinstelle bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellt. Bedenken können beispielsweise entstehen, wenn Sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder bei Ihnen schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen.

Innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung müssen Sie dann die praktische Prüfung ablegen. Sonst verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf 2 Jahre nicht überschreiten. Sonst verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Unterlagen

Sie erhalten die erforderlichen Antragsunterlagen in jeder Fahrschule sowie direkt bei der Führerscheinstelle. Wir haben das Antragsformular für Sie auch unter Formulare verlinkt.
Fahrerlaubnisse sind in verschiedene Klassen unterteilt, zum Beispiel für Pkw, Motorrad oder Lkw. Deshalb sind auch über den eigentlichen Antrag hinaus noch unterschiedliche Unterlagen notwendig.
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Fahrlehrer oder bei der Führerscheinstelle.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 3 Wochen

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins.

Den Antrag können Sie online stellen oder als Ausdruck bei jeder Bürgerberatung abgeben.

Wenn auf dem Antrag alle nötigen Unterschriften vorhanden sind, kann der Antrag auch von einem Bevollmächtigten abgegeben werden. Der Antrag wird dann zur Führerscheinstelle beim Kreis Lippe weitergeleitet.

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