Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn
die Ladung oder
die Abmessungen,
die Achslast oder
das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten.
Zweck des Verfahrens ist es, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs während des Transports zu gewährleisten. Außerdem soll der Transport möglichst unproblematisch und gefahrlos durchgeführt werden können. Das kann durch Auflagen und Bedingungen sowie eventuell der Festlegung eines speziellen Fahrweges erreicht werden.
Wissenswertes
Angefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zu allen Industriezweigen ist der Einsatz von Großgeräten und -maschinenanlagen notwendig, um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können. Eine Überführung dieser Großgeräte und -maschinenanlagen ist auf öffentlichen Straßen häufig nur unter Überschreitung der zulässigen Abmessungen und Gewichte möglich.
In Lippe werden pro Jahr ungefähr 800 genehmigungspflichtige Großraum-/Schwertransporte durchgeführt. Hinzu kommen noch eine Fülle von Fahrten, die Unternehmen im Rahmen von sogenannten Dauergenehmigungen in unbegrenzter Anzahl durchführen dürfen sowie Militärtransporte. Je nach Umfang der Abweichungen muss beispielsweise ein bestimmter Fahrweg festgelegt, die Fahrzeit etwa auf die Nachstunden begrenzt und die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug oder die Polizei vorgeschrieben werden.
Auch wenn alle Beteiligten um die Eilbedürftigkeit wissen und die Anhörung mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel erfolgt, kann das Verfahren je nach Länge der zurückzulegenden Wegstrecke schon einmal mehrere Tage dauern.