Viele Industrie- und Gewerbetriebe verwenden im Gegensatz zu normalen Haushalten eine Vielzahl von Stoffen, die in einer kommunalen Kläranlage nicht oder nicht ausreichend abgebaut werden können.
Durch diese Stoff können Schäden in den Gewässern und bei den darin lebenden Tieren und Pflanzen entstehen. Neben dem ökologischen Schaden kann auch die Trinkwasserversorgung oder die sinnvolle landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm zur Verbesserung der Bodenqualität gefährdet sein.
Je nach Herkunftsbereich und Branche sind spezielle Anforderungen im Bereich der Produktion, der Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie beim Einsatz von Hilfs- und Betriebsstoffen zu erfüllen.
Abwasser bestimmter Herkunft dürfen Sie nur mit einer entsprechenden Genehmigung in die öffentliche Kanalisation einleiten.
Teilweise muss das Abwasser vor Abgabe in den Kanal vorbehandelt werden. Für den Bau und Betrieb einer entsprechenden Abwasserbehandlungsanlage benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Mindestgebühr 250,00 EUR
Falls eine Abwasserbehandlungsanlage erforderlich ist, fallen weitere Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Die gesetzlichen Anforderungen nach dem Stand der Technik an die Indirekteinleitung müssen erfüllt werden.
Die Art und der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von Abwasserherkunft und –menge.
Vereinbaren Sie auf jeden Fall vor einer Antragsstellung ein Beratungsgespräch mit uns.
Ungefähr 4 - 12 Wochen
Nach Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag und erteilen nach Abschluss der Prüfung die Genehmigung zur Indirekteinleitung.
Falls Sie ebenfalls eine Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage benötigen, erteilen wir diese gleichzeitig mit der Genehmigung zur Indirekteinleitung des Abwassers.