Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Ihren Lasten.
Sie können von der Pflicht, einen Sicherheitsgurt anzulegen, befreit werden, wenn
Sie können von der Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen, befreit werden, wenn
Für eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen muss immer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Gründe müssen nicht aufgeführt werden, aber die Bescheinigung muss darlegen:
Die meisten vermeintlichen Hinderungsgründe sind nicht stichhaltig und können durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden:
Sowohl Schwangere als auch das ungeborene Kind sind bei einem Unfall mit Sicherheitsgurt am besten vor dem Aufprall geschützt.
Ärzte, die eine Bescheinigung zur Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ausstellen, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie durch spätere Haftpflichtansprüche des Verletzten oder Dritten unter Umständen regresspflichtig werden
Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, dann beantragen Sie die Ausnahme bitte bei der jeweiligen Stadtverwaltung.