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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, Beantragung des Berechtigungsausweises

Details

Der Kreis Lippe möchte, dass auch Menschen mit Behinderung in Lippe am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Das Angebot ist für Personen gedacht

  • die auf den Rollstuhl angewiesen sind,

  • keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und

  • nicht im eigenen Pkw oder im Pkw von Angehörigen transportiert werden können.

Für die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung benötigen Sie einen besonderen Berechtigungsausweis (das sogenannte Jahresheft) sowie Fahrscheine für jede einzelne Fahrt.
Diese Unterlagen werden Ihnen auf Antrag ausgestellt - Sie finden den Antrag unter Download verlinkt.

Wie oft können Sie den Fahrdienst in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich werden 40 Einzelfahrscheine ausgestellt, davon gelten 10 pro Quartal. Bei erhöhtem Bedarf können Sie 10 weitere Fahrscheine beantragen.

Wann und für welche Fahrten steht der Fahrdienst zur Verfügung?

Der Fahrdienst soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Deshalb sind beispielsweise Fahrten möglich

  • im Umkreis von 20 km von Ihrer Wohnsitzgemeinde aus

    • zu Verwandten oder Bekannten,

    • zu Veranstaltungen jeglicher Art,

    • zu Behörden oder

    • zum Einkaufen.

Der Fahrdienst ist einsatzbereit:

  • montags - freitags von 10:00 - 15:00 Uhr

  • samstags und sonntags von 08:00 - 18:00 Uhr.

Andere Zeiten und längere Entfernungen sind nur nach Vereinbarung möglich. Für Fahrten ab 20 km werden 2 Fahrscheine angerechnet.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim DRK (Telefon: +49 5231 9214-60)

Wann können Sie den Fahrdienst nicht benutzen?

Den Fahrdienst können Sie nicht benutzen für Fahrten, die in die Zuständigkeit eines anderen Trägers fallen.
Hierzu gehören Fahrten, für die die Krankenkasse anzusprechen wäre, also beispielsweise:

  • Fahrten im Zusammenhang einer Krankenhausaufnahme,

  • zu Arzt- oder Zahnarztbesuchen oder

  • zur ärztlich verordneten Krankengymnastik oder Massage.

Was kostet der Fahrdienst?

Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes stellt eine Eingliederungshilfe im Sinne des Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch -SGB IX- dar. Für diese Leistungen ist grundsätzlich Einkommen und Vermögen einzusetzen. Es gelten aber folgende Freigrenzen:

Die Nutzung des Fahrdienstes ist kostenfrei, wenn
Ihr monatliches Bruttoeinkommen (§ 135 SGB IX) unter 2.414 EUR
und
Ihr Vermögen (Barvermögen und Geldwerte, § 139 SGB IX) unter 71.190 EUR liegt.

Sollte Ihr Einkommen den genannten Wert überschreiten, dann legen Sie bitte Ihren Steuerbescheid des Vorvorjahres vor. Der Eigenanteil wird dann berechnet.

Sollte Ihr Vermögen den genannten Wert überschreiten, haben Sie keinen Anspruch auf den Fahrdienst.

Wann und wo können Sie die Fahrten anmelden?

Die Durchführung des Fahrdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lippe e.V. übernommen.

Fahrten können Sie anmelden

bei der Disposition für den Fahrdienst des DRK Kreisverband Lippe e.V.
Tel.: +49 5231 9214-60
Fax: +49 5231 9214-42
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 - 16:00 Uhr

Was müssen Sie bei der Anmeldung beachten?

Der Fahrdienst steht nicht wie ein Taxi auf Abruf bereit. Deshalb melden Sie geplante Fahrten bitte so früh wie möglich an. Normalerweise reichen ungefähr 48 Stunden vor gewünschtem Fahrtantritt zur Anmeldung aus.
Allerdings wird es trotzdem nicht immer möglich sein, jeden Fahrwunsch zu dem gewünschten Termin zu erfüllen. Erfahrungsgemäß häufen sich insbesondere an den Wochenenden und an Feiertagen die Nachfragen.

Kosten

Kostenfrei, wenn Bruttoeinkommen unter 2.414 EUR und Vermögen unter 71.190 EUR.

Ansonsten Kostenbeitrag möglich.

Zahlungsweisen:

  • Barzahlung

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

  • Überweisung

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Voraussetzungen

Wer kann einen Berechtigungsausweis erhalten?

Voraussetzung ist, dass Sie öffentliche Verkehrsmittel auch dann nicht benutzen könnten, wenn eine Begleitperson helfen würde.
Dies können Sie nachweisen entweder mit

  • einem Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung) oder

  • einem ärztlichen Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie

    • dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und

    • keine öffentliche Verkehrsmittel nutzen können

Gibt es Einschränkungen bei der Teilnahmeberechtigung?

Wenn Sie selbst ein Kraftfahrzeug haben, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
Auch dann, wenn Ihr Ehegatte oder ein naher Verwandter in Ihrem Haus oder Haushalt ein Kraftfahrzeug besitzt, das Sie tatsächlich nutzen könnten, kann eine Teilnahmeberechtigung in der Regel nicht anerkannt werden.

Unterlagen

Bitte legen Sie vor:

  • Antrag

  • Attest/Bescheinigung des Arztes über die ständige Nutzung eines Rollstuhles und der dadurch bedingten Unmöglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können
    oder

  • Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG

Bearbeitungsdauer

Ausstellung des Berechtigungsausweises: 1 - 2 Wochen

Verfahrensablauf

Nutzen Sie gerne den verlinkten Antrag und übersenden Sie ihn mit den nötigen Nachweisen. Wir prüfen Ihren Antrag. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Berechtigungsnachweis und die Einzelfahrscheine per Post.

Weiterführende Informationen

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