Der Kreis Lippe möchte, dass auch Menschen mit Behinderung in Lippe am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
Das Angebot ist für Personen gedacht
die auf den Rollstuhl angewiesen sind,
keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und
nicht im eigenen Pkw oder im Pkw von Angehörigen transportiert werden können.
Für die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung benötigen Sie einen besonderen Berechtigungsausweis (das sogenannte Jahresheft) sowie Fahrscheine für jede einzelne Fahrt.
Diese Unterlagen werden Ihnen auf Antrag ausgestellt - Sie finden den Antrag unter Download verlinkt.
Grundsätzlich werden 40 Einzelfahrscheine ausgestellt, davon gelten 10 pro Quartal. Bei erhöhtem Bedarf können Sie 10 weitere Fahrscheine beantragen.
Der Fahrdienst soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Deshalb sind beispielsweise Fahrten möglich
im Umkreis von 20 km von Ihrer Wohnsitzgemeinde aus
zu Verwandten oder Bekannten,
zu Veranstaltungen jeglicher Art,
zu Behörden oder
zum Einkaufen.
Der Fahrdienst ist einsatzbereit:
montags - freitags von 10:00 - 15:00 Uhr
samstags und sonntags von 08:00 - 18:00 Uhr.
Andere Zeiten und längere Entfernungen sind nur nach Vereinbarung möglich. Für Fahrten ab 20 km werden 2 Fahrscheine angerechnet.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim DRK (Telefon: +49 5231 9214-60)
Den Fahrdienst können Sie nicht benutzen für Fahrten, die in die Zuständigkeit eines anderen Trägers fallen.
Hierzu gehören Fahrten, für die die Krankenkasse anzusprechen wäre, also beispielsweise:
Fahrten im Zusammenhang einer Krankenhausaufnahme,
zu Arzt- oder Zahnarztbesuchen oder
zur ärztlich verordneten Krankengymnastik oder Massage.
Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes stellt eine Eingliederungshilfe im Sinne des Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch -SGB IX- dar. Für diese Leistungen ist grundsätzlich Einkommen und Vermögen einzusetzen. Es gelten aber folgende Freigrenzen:
Die Nutzung des Fahrdienstes ist kostenfrei, wenn
Ihr monatliches Bruttoeinkommen (§ 135 SGB IX) unter 2.414 EUR
und
Ihr Vermögen (Barvermögen und Geldwerte, § 139 SGB IX) unter 71.190 EUR liegt.
Sollte Ihr Einkommen den genannten Wert überschreiten, dann legen Sie bitte Ihren Steuerbescheid des Vorvorjahres vor. Der Eigenanteil wird dann berechnet.
Sollte Ihr Vermögen den genannten Wert überschreiten, haben Sie keinen Anspruch auf den Fahrdienst.
Die Durchführung des Fahrdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lippe e.V. übernommen.
Fahrten können Sie anmelden
bei der Disposition für den Fahrdienst des DRK Kreisverband Lippe e.V.
Tel.: +49 5231 9214-60
Fax: +49 5231 9214-42
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 - 16:00 Uhr
Der Fahrdienst steht nicht wie ein Taxi auf Abruf bereit. Deshalb melden Sie geplante Fahrten bitte so früh wie möglich an. Normalerweise reichen ungefähr 48 Stunden vor gewünschtem Fahrtantritt zur Anmeldung aus.
Allerdings wird es trotzdem nicht immer möglich sein, jeden Fahrwunsch zu dem gewünschten Termin zu erfüllen. Erfahrungsgemäß häufen sich insbesondere an den Wochenenden und an Feiertagen die Nachfragen.
Kostenfrei, wenn Bruttoeinkommen unter 2.414 EUR und Vermögen unter 71.190 EUR.
Ansonsten Kostenbeitrag möglich.
Zahlungsweisen:
Barzahlung
Debitkarte
Kreditkarte
Überweisung
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Voraussetzung ist, dass Sie öffentliche Verkehrsmittel auch dann nicht benutzen könnten, wenn eine Begleitperson helfen würde.
Dies können Sie nachweisen entweder mit
einem Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
einem ärztlichen Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie
dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und
keine öffentliche Verkehrsmittel nutzen können
Wenn Sie selbst ein Kraftfahrzeug haben, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
Auch dann, wenn Ihr Ehegatte oder ein naher Verwandter in Ihrem Haus oder Haushalt ein Kraftfahrzeug besitzt, das Sie tatsächlich nutzen könnten, kann eine Teilnahmeberechtigung in der Regel nicht anerkannt werden.
Bitte legen Sie vor:
Antrag
Attest/Bescheinigung des Arztes über die ständige Nutzung eines Rollstuhles und der dadurch bedingten Unmöglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können
oder
Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG
Ausstellung des Berechtigungsausweises: 1 - 2 Wochen
Nutzen Sie gerne den verlinkten Antrag und übersenden Sie ihn mit den nötigen Nachweisen. Wir prüfen Ihren Antrag. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Berechtigungsnachweis und die Einzelfahrscheine per Post.