Wespen und Hornissen, Hummeln und Wildbienen: Hilfe und Beratung
Details
Hummeln und Wildbienen sind harmlos. Wespen und Hornissen sind harmloser als man denkt.
Alle Arten sind ökologisch bedeutsam und gesetzlich geschützt.
Sie dürfen nicht mutwillig getötet oder im Nestbereich gestört werden.
Es kann aber zu Konflikten kommen, da sie auch im besiedelten Raum in der Nähe der Menschen vorkommen und durch ihre Wehrhaftigkeit Angst auslösen können.
Wenn Sie Probleme mit Wespen, Hummeln oder Wildbienen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Oft reichen schon kleine Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensänderungen, um mit diesen Tieren zusammenleben zu können.
Viele Insekten sind in ihrem Bestand bedroht, deshalb sollten wir alle uns bemühen, die Tiere nur in Ausnahmefällen zu töten. Meist hilft schon etwas Wissen über diese Tiere, zum Beispiel dass - je nach Art - im Herbst alle Tiere bis auf wenige Königinnen absterben.
Manchmal kann eine Umsiedelung oder Beseitigung der Nester notwendig werden. Für die Umsiedlung oder Beseitigung von Nestern der besonders geschützten Arten (Hornissen, Hummeln) brauchen Sie eine Genehmigung von uns. Beides darf nur durch eine fachkundige Person erfolgen.
Unter „weiterführende Informationen“ haben wir zu weiteren Seiten mit interessanten Informationen verlinkt.
Netzwerk Fachberatung Wespenschutz
Im Kreis Lippe gibt es für alle Städte und Gemeinden qualifizierte Wespenberaterinnen und Wespenberater, die Ihnen ehrenamtlich für eine Beratung zur Verfügung stehen.
Auch wir beraten und informieren Sie gerne.
Kosten
Beratung: kostenlos
Genehmigung einer Umsiedlung (Hornissen, Hummeln): 50,00 EUR
Genehmigung einer Tötung (besonders geschützte Arten): 100,00 EUR
Für die Beseitigung eines Nestes durch eine fachkundige Person können weitere Kosten anfallen.
Fremdkosten ungefähr 300,00 EUR
Fristen
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
1 - 7 Tage
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Ortstermin mit einer Beraterin oder einem Berater des Netzwerks Fachberatung Wespenschutz. Wen Sie in ihrer Kommune ansprechen können, finden Sie in der unter Download verlinkten Datei.
Alle weitere Informationen sowie das weitere Vorgehen stimmt die Beraterin oder der Berater mit Ihnen und uns ab. Ergibt es sich, dass eine Umsiedlung oder Beseitigung erforderlich wird, erhalten Sie ein Antragsformular. Dieses Antragsformular übersenden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns.