Die Regelungen zu gefährlichen Hunden gelten auch für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Von einer Kreuzung ist auszugehen, wenn ein Hund nach seiner äußeren Erscheinung (Phänotyp) trotz der erkennbaren Einkreuzung anderer Rassen in markanter und signifikanter Weise die Merkmale einer oder mehrerer der genannten oder bestimmten Rassen zeigt.
Wenn es nicht eindeutig ist, ob ein Hund als gefährlicher Hund im Sinne des Landeshundegesetzes gilt, kann eine phänotypische Begutachtung durch einen Amtstierarzt Klarheit schaffen.
Die Begutachtung dauert ungefähr 1 Stunde.
Nach Terminabsprache stellen Sie den Hund beim amtlichen Tierarzt vor und bringen mögliche Abstammungsdokumente mit