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Erstattung der Fahrkosten von Schülern

Details

Normalerweise sind Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Schülerinnen und Schülern einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) erhalten in der Regel das Deutschlandticket.

Auszubildende, die das Berufskolleg im Rahmen der dualen Ausbildung besuchen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für den Besuch von Bezirksfachklassen gelten abweichende Regelungen.

Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können wir nur in Ausnahmefällen erstatten.

Ihr erster Ansprechpunkt ist immer das Schulbüro. Die abschließende Bearbeitung der Anträge für die Berufskollegs, die Förderschulen und die Gesamtschule des Kreises Lippe erfolgt im Eigenbetrieb Schulen.

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