Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) Ihres in Lippe zugelassenen Fahrzeugs abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen - Sie finden ein Muster im Bereich Formulare.
In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.
Eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auch möglich, wenn das Original unleserlich ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Deshalb muss bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen unverzüglich ein Ersatzdokument beantragt werden.
Bei Verlust eines "alten" Fahrzeugscheines (nicht ZB I) stellen wir neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) aus.
Die Hauptuntersuchung (TÜV) muss gültig sein.
Bitte beachten Sie:
Diese Angaben beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.
In anderen Fällen sind je nach Lage des einzelnen Falles weitere Unterlagen erforderlich.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.