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Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Details

Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver, Feuerwerk) haben möchte und/oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen.

Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Antrag.

Der Bereich Sprengstoffrecht ist im Kreis Lippe der Kreispolizeibehörde, Dezernat ZA 1.1, zugeordnet.

Für gewerbliche Sprengstofferlaubnisse ist die Bezirksregierung Detmold zuständig:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-55/sprengstoffwesen (externer Link)

Fristen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.

Voraussetzungen

  • persönliche Eignung gem. § 8b des Sprengstoffgesetzes
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

Bearbeitungsdauer

Bis 8 Wochen

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag auf die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Dafür sind eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. die entsprechenden persönlichen Daten notwendig.

Im Antrag müssen Sie angeben, welche explosionsgefährlichen Stoffen Sie aus welchem Grund später nutzen bzw. erwerben wollen.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Ergebnis schriftlich zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Bescheinigung wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

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