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Artenschutz - Bauvorhaben

Details

Im Zuge von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäu­den kann es zu einer Zerstörung von Brut- und Lebensstätten gebäudebewohnender Tierarten kommen. Um dies zu verhindern ziehen Sie bitte einen Experten beim Bau- und Sanierungsprozess hinzu.

Durch die Wahl des richtigen Zeitraums für Ihre Baumaßnahme lassen sich Konflikte mit dem Artenschutz vermeiden.

Alle Fledermaus- und Vogelarten stehen unter besonderem Schutz. Die sogenannten Gebäudebrüter halten sich von Ende März bis Ende September am Gebäude auf. Ihre Le­bensstätten sind aber ganzjährig geschützt.

Damit es während des Arbeitens zu keinem Konflikt kommt, ist es notwendig die Tiere und ihre Quar­tiere bei Baumaßnahmen rechtzeitig zu berücksichtigen, möglicherweise Vermeidungsmaßnahmen zu treffen und vorausschauend Ersatzquartiere zu schaffen.

Mögliche Brutbiotope am oder im Gebäude:

  1. Dachraum, Spitzbogen, Giebel

  2. Fenster, Luke, Schlitz

  3. Dachziegel

  4. Traufe

  5. Holzgelege

  6. Astgabel

  7. Baumhöhlen, Risse, Spalten

Sollte es während der bereits laufenden Arbeiten zu einer Entdeckung von Brut- und Lebensstätten kommen, sind Sofortmaßnahmen durchzuführen.

Beispiele für Sofortmaßnahmen:

Durch das Aufstellen eines Baugerüsts können die Zugänge zu den Brut- und Lebensstätten für viele Tierarten versperrt werden. Bei Vorkommen von Brutstätten kann es daher notwendig sein, das Gerüst im Bereich der Brut- und Lebensstätten auszusparen und / oder unvernetzt zu lassen.

Nicht immer sind Brut- und Lebensstätten an Gebäuden von außen sichtbar. Besonders Fledermäuse sind sehr unauffällige Untermieter, daher müssen Sie auf diese besonders achten.

Veränderungen im Dachbereich verhindern mitunter den Erhalt der Brut- und Lebensstätten in der ursprünglichen Form. Ein Ersatzangebot - möglichst nah an der ursprünglichen Stelle - kann geschaffen werden.

***

Punkte, auf die Sie vorher achten sollten:

  1. Lassen Sie ihr Haus frühzeitig von Fachleuten begutachten

  2. Informieren Sie alle Beteiligten rechtzeitig, um Konflikte zu vermeiden

Die Kosten für Artenschutzmaßnahmen sind im Vergleich zur Gesamtbausumme äußerst gering. Das gilt vor allem, wenn der Artenschutz frühzeitig in die Planung einfließt. Andernfalls ist mit wesentlich höheren Kosten und Bauverzögerungen zu rechnen.



Bauzeitenkalender:

von November – Januar: Sanierung möglich

im März und September / Oktober: Sanierung teilweise möglich

von April – August: Konflikte möglich, Kontakt mit dem Kreis aufnehmen

Tipp:

Heutzutage gibt es moderne Nist­hilfen, die sich unauffällig an / in Gebäude integrieren lassen.

Bei Bauvorhaben im Außenbereich ist in der Regel auch eine Eingriffsbewertung erforderlich.

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