Im Zuge von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden kann es zu einer Zerstörung von Brut- und Lebensstätten gebäudebewohnender Tierarten kommen. Um dies zu verhindern ziehen Sie bitte einen Experten beim Bau- und Sanierungsprozess hinzu.
Durch die Wahl des richtigen Zeitraums für Ihre Baumaßnahme lassen sich Konflikte mit dem Artenschutz vermeiden.
Alle Fledermaus- und Vogelarten stehen unter besonderem Schutz. Die sogenannten Gebäudebrüter halten sich von Ende März bis Ende September am Gebäude auf. Ihre Lebensstätten sind aber ganzjährig geschützt.
Damit es während des Arbeitens zu keinem Konflikt kommt, ist es notwendig die Tiere und ihre Quartiere bei Baumaßnahmen rechtzeitig zu berücksichtigen, möglicherweise Vermeidungsmaßnahmen zu treffen und vorausschauend Ersatzquartiere zu schaffen.
Mögliche Brutbiotope am oder im Gebäude:
Dachraum, Spitzbogen, Giebel
Fenster, Luke, Schlitz
Dachziegel
Traufe
Holzgelege
Astgabel
Baumhöhlen, Risse, Spalten
Sollte es während der bereits laufenden Arbeiten zu einer Entdeckung von Brut- und Lebensstätten kommen, sind Sofortmaßnahmen durchzuführen.
Durch das Aufstellen eines Baugerüsts können die Zugänge zu den Brut- und Lebensstätten für viele Tierarten versperrt werden. Bei Vorkommen von Brutstätten kann es daher notwendig sein, das Gerüst im Bereich der Brut- und Lebensstätten auszusparen und / oder unvernetzt zu lassen.
Nicht immer sind Brut- und Lebensstätten an Gebäuden von außen sichtbar. Besonders Fledermäuse sind sehr unauffällige Untermieter, daher müssen Sie auf diese besonders achten.
Veränderungen im Dachbereich verhindern mitunter den Erhalt der Brut- und Lebensstätten in der ursprünglichen Form. Ein Ersatzangebot - möglichst nah an der ursprünglichen Stelle - kann geschaffen werden.
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Punkte, auf die Sie vorher achten sollten:
Lassen Sie ihr Haus frühzeitig von Fachleuten begutachten
Informieren Sie alle Beteiligten rechtzeitig, um Konflikte zu vermeiden
Die Kosten für Artenschutzmaßnahmen sind im Vergleich zur Gesamtbausumme äußerst gering. Das gilt vor allem, wenn der Artenschutz frühzeitig in die Planung einfließt. Andernfalls ist mit wesentlich höheren Kosten und Bauverzögerungen zu rechnen.
von November – Januar: Sanierung möglich
im März und September / Oktober: Sanierung teilweise möglich
von April – August: Konflikte möglich, Kontakt mit dem Kreis aufnehmen
Heutzutage gibt es moderne Nisthilfen, die sich unauffällig an / in Gebäude integrieren lassen.
Bei Bauvorhaben im Außenbereich ist in der Regel auch eine Eingriffsbewertung erforderlich.