In Nordrhein-Westfalen besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass insbesondere Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die zur Nutzung durch den Schüler bestimmt sind, diesem kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die kreiseigenen Schulen erfolgt das durch uns.
Das Land NRW hat auch festgelegt, dass die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten einen Teil der Bücher selbst anschaffen müssen.
Die Höhe des Eigenanteils und welche Schulbücher daraus konkret selbst zu beschaffen sind, erfahren Sie durch die Schule.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag ein Zuschuss zum Eigenanteil gezahlt werden. Dazu wenden Sie sich bitte an das Schulbüro.
Empfänger von folgenden Leistungen müssen keinen Eigenanteil bezahlen:
Sie müssen die ausgeliehenen Lernmittel so behandeln, dass auch andere Schülerinnen und Schüler sie später noch benutzen können.
Wenn die Lernmittel zum Ende des Schuljahres beschädigt oder gar nicht zurückgegeben werden, müssen Sie die Kosten für die Neubeschaffung erstatten.