Hygiene ist die Lehre von der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit
Eine unserer Aufgaben ist es, die Einhaltung der Hygienevorschriften in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßig zu überwachen.
Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen gehören zum Beispiel
Krankenhäuser
Schulen
Kindertagesstätten
Alten- und Pflegeheime
Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünfte
Piercing- und Tätowierstudios
Fußpflege-, Kosmetik- und Sonnenstudios
Campingplätze.
Im Rahmen der Hygieneüberwachung überprüfen wir die Räumlichkeiten (Betriebshygiene), Personalhygiene, Hygienepläne und weitere betriebliche Unterlagen.
Die Betreiber und Verantwortlichen der Einrichtungen beraten wir aber auch gerne ausführlich in hygienischen Fragen.
Für Heilpraktiker-, Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie Friseure gilt die Hygiene-Verordnung. Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber müssen Sie Ihre Tätigkeit nach der Hygiene-Verordnung melden.
Mehr Informationen über die Hygiene in Einrichtungen sowie Musterhygienepläne finden Sie auf der Seite vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW).
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.