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Gesundheitsaufsicht in Einrichtungen

Details

Hygiene ist die Lehre von der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit

Eine unserer Aufgaben ist es, die Einhaltung der Hygienevorschriften in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßig zu überwachen.

Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen gehören zum Beispiel

  • Krankenhäuser

  • Schulen

  • Kindertagesstätten

  • Alten- und Pflegeheime

  • Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünfte

  • Piercing- und Tätowierstudios

  • Fußpflege-, Kosmetik- und Sonnenstudios

  • Campingplätze.

Im Rahmen der Hygieneüberwachung überprüfen wir die Räumlichkeiten (Betriebshygiene), Personalhygiene, Hygienepläne und weitere betriebliche Unterlagen.

Die Betreiber und Verantwortlichen der Einrichtungen beraten wir aber auch gerne ausführlich in hygienischen Fragen.

Hygiene in Einrichtungen außerhalb der Heilkunde

Für Heilpraktiker-, Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie Friseure gilt die Hygiene-Verordnung. Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber müssen Sie Ihre Tätigkeit nach der Hygiene-Verordnung melden.

Mehr Informationen über die Hygiene in Einrichtungen sowie Musterhygienepläne finden Sie auf der Seite vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW).

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

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