Trinkwasserleitungen aus Blei müssen unverzüglich entfernt oder stillgelegt werden, um den Schutz der Gesundheit der nutzenden Personen zu gewährleisten.
Wenn Sie Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind und Trinkwasserleitungen aus Blei in Ihrem System vermuten oder nachgewiesen haben, bitten wir Sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie ein Wasserversorgungs- oder Installationsunternehmen sind und bei Ihren Arbeiten auf Trinkwasserleitungen aus Blei stoßen, ist dies dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Die umgehende Meldung ist entscheidend, um die Trinkwasserqualität sicherzustellen und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Ihre Anzeigepflicht entfällt nur, wenn Sie die Bleileitungen im Rahmen des Auftrags entfernen oder stilllegen.
Melden Sie das Vorhandensein und den Standort der Trinkwasserleitung aus Blei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt.