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Amtsärztliches Attest bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ausstellen

Details

Das Gesundheitsamt untersucht Personen, die laut Prüfungsordnung zur Bestätigung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein amtsärztliches Attest benötigen. Die amtsärztliche Untersuchung muss spätestens am Prüfungstag stattfinden und kann nicht nachgeholt werden.

Die oder der zu Untersuchende benötigt als erstes ein Attest vom Hausarzt und setzt sich anschließend direkt mit dem am ersten Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Unterlagen

Bitte bringen Sie zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Personalausweis

  • aktuelles Attest des behandelnden Arztes bzw. der Ärztin

  • Bescheinigung der Hochschule über den Prüfungstermin bzw. den Abgabetermin der Prüfungsarbeit

  • gesetzliche Grundlage des zuständigen Prüfungsamtes über die Notwendigkeit der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie Kontakt zum Amtsärztlichen Dienst auf. Zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten empfehlen wir Ihnen, keine ärztlichen Unterlagen unverschlüsselt direkt an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular für den Datenaustausch und geben dort im Feld Empfänger E-Mail-Adresse gesundheitsamt.termine(at)kreis-lippe.de ein. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Telefondurchwahl +49 5231 62-1750.

Rechtsgrundlagen

Prüfungsordnung der jeweiligen Prüfungsämter.

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