Das Gesundheitsamt untersucht Personen, die laut Prüfungsordnung zur Bestätigung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein amtsärztliches Attest benötigen. Die amtsärztliche Untersuchung muss spätestens am Prüfungstag stattfinden und kann nicht nachgeholt werden.
Die oder der zu Untersuchende benötigt als erstes ein Attest vom Hausarzt und setzt sich anschließend direkt mit dem am ersten Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Bitte bringen Sie zur amtsärztlichen Untersuchung mit:
Personalausweis
aktuelles Attest des behandelnden Arztes bzw. der Ärztin
Bescheinigung der Hochschule über den Prüfungstermin bzw. den Abgabetermin der Prüfungsarbeit
gesetzliche Grundlage des zuständigen Prüfungsamtes über die Notwendigkeit der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes
Bitte nehmen Sie Kontakt zum Amtsärztlichen Dienst auf. Zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten empfehlen wir Ihnen, keine ärztlichen Unterlagen unverschlüsselt direkt an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular für den Datenaustausch und geben dort im Feld Empfänger E-Mail-Adresse gesundheitsamt.termine(at)kreis-lippe.de ein. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Telefondurchwahl +49 5231 62-1750.
Prüfungsordnung der jeweiligen Prüfungsämter.