Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Beratung zu Teilleistungsschwächen (LRS, Rechenschwäche)

Details

Hat Ihr Kind Probleme mit der Rechtschreibung, dem Lesen oder beim Rechnen – egal wie viel es übt? Schwindet die Motivation und die Lust am Lernen und an der Schule bei Ihrem Kind? Wächst stattdessen der Frust bei Ihnen und Ihrem Kind und geraten Sie darüber immer häufiger in Streit? Werden die Hausaufgaben dadurch zum Kampf und die Noten trotz aller Bemühungen immer schlechter?

Damit sind Sie nicht allein – diese Spirale aus Frust und schlechten Leistungen kennen viele Familien!

Vielleicht liegt bei Ihrem Kind eine sogenannte Teilleistungsschwäche vor. Die bekanntesten Teilleistungsschwächen sind die Lese-Rechtschreibschwäche und die Rechenschwäche (Dyskalkulie). Liegen diese vor, hat das Gehirn bestimmte Fähigkeiten nicht entwickelt, die Intelligenz ist aber nicht beeinträchtigt. Eine zielgerichtete Diagnostik kann zeigen, ob bei Ihrem Kind eine solche Erschwernis vorliegt. In diesem Fall kann die Schule ihr Kind besonders unterstützen – zum Beispiel durch Fördermaßnahmen oder auch die Gewährung eines Nachteilsausgleiches bei Klassenarbeiten. Dadurch können die betroffenen Kinder mehr Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben erhalten oder die Benotung angepasst werden.

Auf diese Weise soll Ihr Kind Hilfe und Entlastung erhalten und damit wieder moviert sein, die Schule zu besuchen und an seinen Schwächen zu arbeiten.

Wir beraten Sie und Ihr Kind zu diesen Themen freiwillig, vertraulich, neutral und unabhängig und können auch eine entsprechende Diagnostik durchführen, um zu klären, ob bei Ihrem Kind eine Teilleistungsschwäche vorliegt.

verwandte Themen

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe schließen sich gegenseitig aus.

Fristen

Verfahrensablauf

Der erste Schritt ist ein Gespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam den Bedarf klären.

Für eine Beratung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen entgegen und vereinbart einen Termin für ein Erstgespräch.

Sie erreichen uns

per E-Mail unter schulpsychologie@kreis-lippe.de oder

telefonisch unter der +49 5231 621 621 zu den folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag:
08:00 - 13:00 und
14:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr

Rechtsgrundlagen

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.