Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erstellt amtsärztliche Stellungnahmen für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Lippe wohnen.
Im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahmen erfolgen beispielsweise Begutachtungen zur:
Notwendigkeit von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (Krankenkostzulage)
Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bei Krankheit
Notwendigkeit von Hilfsmitteln (beispielsweise Rollator)
Beurteilung der Umzugsfähigkeit bei notwendigem Wohnungswechsel
Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte; Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, beispielsweise Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer; eventuell Entlassungsberichte von Rehabilitationskliniken.
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Sozialbehörde und reichen Sie die ärztlichen Unterlagen dort ein.