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Amtsärztliche Stellungnahme: Krankenhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII

Details

Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erstellt amtsärztliche Stellungnahmen für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Lippe wohnen.

Im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahmen erfolgen beispielsweise Begutachtungen zur:

  • Notwendigkeit von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (Krankenkostzulage)

  • Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bei Krankheit

  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln (beispielsweise Rollator)

  • Beurteilung der Umzugsfähigkeit bei notwendigem Wohnungswechsel

Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.

Kosten

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Unterlagen

Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte; Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, beispielsweise Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer; eventuell Entlassungsberichte von Rehabilitationskliniken.

Verfahrensablauf

Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Sozialbehörde und reichen Sie die ärztlichen Unterlagen dort ein.

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