Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erstellt amtsärztliche Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen für Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Leistung nach der Beihilfeverordnung. Der Auftrag wird immer von der zuständigen Beihilfestelle erteilt. Die Gebühren werden von der Beihilfestelle übernommen.
Im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahmen erfolgen beispielsweise Begutachtungen zur Kostenübernahme von:
wissenschaftlich noch nicht anerkannten Behandlungsmethoden
Hilfsmitteln
Medikamenten im Rahmen von Einzelfallentscheidungen
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Beihilfestelle und reichen Sie Ihre Unterlagen dort ein.