Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erstellt amtsärztliche Gutachten zur Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten. Neben vorzeitiger Zurruhesetzung können auch Fragen zu Wiedereingliederungsmaßnahmen oder Teildienstfähigkeit beurteilt werden.
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Kreis Lippe ist für alle Beamtinnen und Beamte zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Kreis Lippe haben (Wohnortprinzip). Der Auftrag für die amtsärztliche Begutachtung wird vom Dienstherrn erteilt. Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Im Rahmen des amtsärztlichen Gutachtens erfolgen beispielsweise Begutachtungen zur:
Dienst- beziehungsweise Teildienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
Notwendigkeit von Wiedereingliederungsmaßnahmen
Empfehlungen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Anerkennung von Dienstunfällen und Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS)
Es sind gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung sowie eine Blutentnahme notwendig. Trotz der Blutentnahme dürfen Sie am Untersuchungstag frühstücken.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Personalausweis
ausgefüllter Gesundheitsfragebogen
verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Sie erhalten die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung vom Gesundheitsamt.