Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erstellt amtsärztliche Gutachten zur Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Beihilfeverordnung.
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Kreis Lippe ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach der Beihilfeverordnung und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Lippe haben (Wohnortprinzip).
Die Auftragserteilung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attests.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Personalausweis
ausgefüllter Gesundheitsfragebogen
verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Beihilfestelle und reichen Sie Ihre Unterlagen dort ein.