Amtsärztliches Gutachten zur Gewährung von Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen
Details
Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erstellt amtsärztliche Gutachten zur Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Beihilfeverordnung.
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Kreis Lippe ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach der Beihilfeverordnung und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Lippe haben (Wohnortprinzip).
Die Auftragserteilung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attests.
Online-Dienste
Kosten
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Unterlagen
Personalausweis
ausgefüllter Gesundheitsfragebogen
verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Verfahrensablauf
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Beihilfestelle und reichen Sie Ihre Unterlagen dort ein.