Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.
Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zu einer Prüfstelle für die Durchführung einer Hauptuntersuchung oder zur Zulassungsstelle sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
bei der Außerbetriebsetzung wurde beantragt, das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung freizuhalten
die Fahrt ist von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst
In allen anderen Fällen sind Kurzzeitkennzeichen erforderlich.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
in i-Kfz: Kreditkarte und PayPal
Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
In der Regel direkt im Termin.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Wiederzulassung auf denselben Halter**
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Wiederzulassung über das Internet
Wenn Sie bei Abmeldung der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und noch dieselbe Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie den Antrag auf Wiederzulassung auch über die online-Zulassungsbehörde i-kfz stellen.
Voraussetzungen dafür sind außerdem
ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung (für maximal ein Jahr).
Hinweis
Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.