Beförderungen von Leichnamen ins Ausland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgestellt. Hierfür ist die Bescheinigung über eine zweite Leichenschau vom Gesundheitsamt Voraussetzung. Eine zweite ärztliche Leichenschau dient der Bestätigung, dass eine natürliche Todesursache vorliegt.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
vor Ort per Kartenzahlung
Beauftragende Bestatter benötigen
Todesbescheinigung (Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes)
Personalausweis/Pass der verstorbenen Person
Bestatter vereinbaren einen Termin telefonisch oder per E-Mail. Die Untersuchung findet in Lemgo statt.