Leichentransport ins Ausland / Zweite Leichenschau

Details

Beförderungen von Leichnamen ins Ausland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgestellt. Hierfür ist die Bescheinigung über eine zweite Leichenschau vom Gesundheitsamt Voraussetzung. Eine zweite ärztliche Leichenschau dient der Bestätigung, dass eine natürliche Todesursache vorliegt.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

  • vor Ort per Kartenzahlung

Unterlagen

Beauftragende Bestatter benötigen

  • Todesbescheinigung (Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes)

  • Personalausweis/Pass der verstorbenen Person

Verfahrensablauf

Bestatter vereinbaren einen Termin telefonisch oder per E-Mail. Die Untersuchung findet in Lemgo statt.

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