Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Leichentransport ins Ausland / Zweite Leichenschau

Details

Beförderungen von Leichnamen ins Ausland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgestellt. Hierfür ist die Bescheinigung über eine zweite Leichenschau vom Gesundheitsamt Voraussetzung. Eine zweite ärztliche Leichenschau dient der Bestätigung, dass eine natürliche Todesursache vorliegt.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

  • vor Ort per Kartenzahlung

Unterlagen

Beauftragende Bestatter benötigen

  • Todesbescheinigung (Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes)

  • Personalausweis/Pass der verstorbenen Person

Verfahrensablauf

Bestatter vereinbaren einen Termin telefonisch oder per E-Mail. Die Untersuchung findet in Lemgo statt.

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.