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Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung

Details

Technische Änderungen am Fahrzeug, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern, sind eintragungspflichtig. Das bedeutet, sie müssen in den Zulassungspapieren eingetragen werden zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.

Auch wenn in ein Fahrzeug nachträglich ein Katalysator, ein Partikelminderungssystem oder ein Abgasreinigungssystem eingebaut wird, muss der Einbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

  • das Fahrzeug muss in Lippe angemeldet sein
  • die Hauptuntersuchung muss gültig sein

Wenn mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Änderungen eingetragen werden sollen, dann muss aus den jüngeren Gutachten immer hervorgehen, dass das jeweils vorhergehende dem Sachverständigen vorgelegen hat.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie Fahrzeuge)
  • Gutachten über die technischen Veränderungen am Fahrzeug von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer Prüforganisation (beispielsweise TÜV, Dekra, KÜS)
    immer erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht mehr der Original-ABE entspricht, sondern bereits verändert wurde!
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV)

bei Katalysatoren zusätzlich:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis des Katalysators bzw. des Abgasreinigungs- oder Partikelminderungssystems vom Kraftfahrt-Bundesamt
  • Einbaubescheinigung der Kfz-Werkstatt
  • Steueränderungsantrag

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Technische Änderung**

Weiterführende Informationen

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