Als amtsärztlicher Dienst übernehmen wir eine Vielzahl von Begutachtungen im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden sowie Gerichten, wie z.B.:
Begutachtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften wie Einstellungsuntersuchungen, Beihilfe für medizinische Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Dienstfähigkeitsuntersuchungen
Begutachtungen nach TVöD
sozialmedizinische Begutachtungen bei medizinischen Fragestellungen der Sozialgesetzbücher wie Krankenhilfeleistungen oder des Asylbewerberleistungsgesetzes
Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht
gerichtsärztliche Begutachtungen, z.B. zur Verhandlungsfähigkeit oder Haftfähigkeit.
Auch als Privatperson können Sie uns beispielsweise in folgenden Fällen mit einer Begutachtung beauftragen:
Prüfungsunfähigkeit, sofern gemäß Studienordnung erforderlich
Verlängerung der Abgabefrist für Diplom- bzw. Abschlussarbeiten
Beglaubigung der Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
Bescheinigung der Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen zur Vorlage bei Behörden
Gesundheitszeugnisse für Adoptionen
Zur gutachterlichen Beurteilung ziehen wir ggf. auch weitere medizinische Befunde, Ergebnisse von Labor- und Röntgendiagnostik sowie externe fachärztliche Zusatzbegutachtungen heran.
Es können Kosten anfallen.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Bitte bringen Sie zur amtsärztlichen Begutachtung mit:
Ihren Personalausweis/Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen
EKG-, Röntgen-, Labor- und sonstige ärztliche Befunde sowie Entlassungsberichte aus Krankenhausbehandlungen
Bei behördlichen Auftraggebern:
Sie erhalten üblicherweise eine Aufforderung seitens einer der oben aufgeführten Stellen (z.B. Ihr Arbeitgeber, Ihre Beihilfebehörde), sich einer amtsärztlichen Begutachtung zu unterziehen. Der amtsärztliche Dienst erhält hierzu parallel den Begutachtungsauftrag seitens des Auftraggebers. Sie erhalten nachfolgend eine schriftliche Einladung mit einem Untersuchungstermin im Gesundheitsamt und Angabe von eventuell anfallenden Kosten. Diesem Einladungsschreiben ist ein Gesundheitsfragebogen beigefügt, welchen Sie bitte ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Nach der erfolgten Untersuchung und amtsärztlicher Bewertung, erhält der Auftraggeber zeitnah das amtsärztliche Gutachten bzw. die amtsärztliche Stellungnahme.
Bei Privatpersonen als Auftraggeber:
Bitte nehmen Sie Kontakt zum Amtsärztlichen Dienst auf. Zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten empfehlen wir Ihnen, keine ärztlichen Unterlagen unverschlüsselt direkt an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular für den Datenaustausch und geben dort im Feld Empfänger E-Mail-Adresse gesundheitsamt.termine(at)kreis-lippe.de ein. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Telefondurchwahl: +49 5231 62-1750.