In Naturschutzgebieten ist die normale Erholungsnutzung wie Wandern, Radfahren und ähnliches für jeden möglich.
Wenn Sie darüber hinaus in Naturschutzgebieten beispielsweise Veranstaltungen, Bildungsangebote, gewerbliche Filmaufnahmen oder andere Aktivitäten planen, dann benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis dafür.
Diese über die normale Erholungsnutzung hinausgehenden Aktivitäten sind insbesondere in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erlaubnis, die sogenannte Befreiung bekommen.
Bearbeitungsgebühr: 30 - 5.000 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Aus 2 verschiedenen Gründen können Sie eine Befreiung von den bestehenden Verboten erhalten:
Der Umfang der Antragsunterlagen ist nach Art und Größe Ihres Vorhabens unterschiedlich.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
1 - 2 Wochen