Teilungen von Grundstücken sind zum Beispiel dann notwendig, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen. Die Verhältnisse, die durch die Teilung geschaffen werden, müssen den Vorschriften der Bauordnung NRW, den aufgrund der Bauordnung NRW erlassenen Vorschriften und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
Für die Teilung bestimmter Grundstücke brauchen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich für
bebaute Grundstücke,
Grundstücke, die noch nicht bebaut sind, deren Bebauung aber schon genehmigt ist und
Grundstücke, die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.
Sie benötigen keine Teilungsgenehmigung
wenn die Katasterbehörde oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Ihnen bescheinigt, dass die Teilung aus bauordnungsrechtlicher Sicht unbedenklich ist,
bei unbebauten Grundstücken.
Wenn die die Teilung keiner Genehmigung bedarf, können Sie ein sogenanntes Negativzeugnis erhalten.
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Anschließend kann die Teilungsvermessung (siehe Leistung Teilungsvermessung) durchgeführt werden.
Je Teilungsgenehmigung: 50,00 - 500,00 EUR
Negativzeugnis: 50,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo nehmen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr.
Die Antragsunterlagen legen Sie in 4-facher Ausfertigung vor.
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.