Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen
Diebstahl,
Unleserlichkeit oder
Verlust
des alten Führerscheins.
Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist oder vernichtet wurde, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei uns anzeigen. Wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug führen wollen, dann benötigen Sie ein Ersatzdokument.
Wenn sich Ihr Name beispielsweise durch Heirat oder Scheidung geändert hat, müssen Sie sich nicht unbedingt einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Aber insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, einen Führerschein mit den aktuellen Daten zu haben. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Kartenführerschein aus.
In dringenden Fällen, falls Sie zum Beispiel in den nächsten 14 Tagen in das Ausland verreisen möchten, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie beispielsweise einen Wagen mieten möchten oder einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Auch hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.