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Aufenthaltserlaubnis abholen

Details

Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen. Dieser kann eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsdokument, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sein.
Jeder neue Aufenthaltstitel wird als eAT erteilt. Eventuell haben Sie einen neuen Reisepass bekommen und Ihr bisheriger Aufenthaltstitel wurde übertragen.

Was auf dem eAT gespeichert ist und welche Funktionen er bieten kann, können Sie beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachlesen. Eine Infobroschüre finden Sie unter Weiterführende Links verlinkt.

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Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine Abholinfo.

Bitte reservieren Sie anschließend einen Termin für die Abholung - online oder per Telefon +49 5231 62-300
In der Regel wird der eAT im BürgerService abgeholt.

Beim Abholen bringen Sie bitte alle benötigten Unterlagen mit.


WICHTIG:
Jede Person ab 16 Jahren muss den eAT persönlich abholen. Eine Ausgabe an Familienangehörige oder sonstige Personen ist nur mit einer speziellen Vollmacht möglich.
Sie finden die nötige Vollmacht unter Downloads verlinkt.

Hinweise

Wenn Sie in Detmold wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Ausländerbehörde der Stadt Detmold
per Telefon +49 5231 977-643 oder
per E-Mail auslaenderbehoerde@detmold.de

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Sind Sie im Kreis Lippe umgezogen?

Die Adresse können Sie beim Infopoint vom Ausländeramt ändern lassen. Sie brauchen dafür keinen Termin.

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Begriffe im Kontext

99010006000000, Abholungsvollmacht, Abholvollmacht, Aufenthaltskarte, Aufenthaltserlaubnis, Ausgabe, chipkarte, elektronische Karte, elektronischer Aufenthaltstitel, elektronischer Ausweis, terminvereinbarung, terminvergabe, termin abmachen, termin vereinbaren, Terminvereinbarung

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