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Aufenthaltserlaubnis abholen

Details

Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen. Dieser kann eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsdokument, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sein.
Jeder neue Aufenthaltstitel wird als eAT erteilt. Eventuell haben Sie auch einen neuen Reisepass bekommen und Ihr bisheriger Aufenthaltstitel wurde übertragen.

Was auf dem eAT gespeichert ist und welche Funktionen er bieten kann, können Sie beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF - externer Link) nachlesen. Eine Infobroschüre finden Sie unter Weiterführende Links verlinkt.

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Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine Abholinfo.

Bitte reservieren Sie anschließend einen Termin für die Abholung - online oder per Telefon +49 5231 62-300
In der Regel wird der eAT im BürgerService abgeholt.

Beim Abholen bringen Sie bitte alle benötigten Unterlagen mit.


WICHTIG:
Jede Person ab 16 Jahren muss den eAT persönlich abholen. Eine Ausgabe an Familienangehörige oder sonstige Personen ist nur mit einer speziellen Vollmacht möglich.
Sie finden die nötige Vollmacht unter Downloads verlinkt.

Kosten

Eventuell noch fällige Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis.

Zahlungsweisen:

  • Barzahlung

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Hinweise

Wenn Sie in Detmold wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Ausländerbehörde der Stadt Detmold
per Telefon +49 5231 977-643 oder
per E-Mail auslaenderbehoerde@detmold.de

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Sind Sie im Kreis Lippe umgezogen?

Die Adresse können Sie beim Infopoint vom Ausländeramt ändern lassen. Sie brauchen dafür keinen Termin.

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Fristen

Voraussetzungen

Sie haben von der Ausländerbehörde des Kreises Lippe eine Abholinfo erhalten.

Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Abholungstermin folgendes mit:

  • aktuellen Reisepass
    (bei Übertragung auch den alten, abgelaufenen Reisepass)
  • bisherigen Aufenthaltstitel (eAT / Fiktionsbescheinigung / Duldung / vorläufige Bescheinigung)
    eventuell mit Zusatzblatt
  • andere vom Ausländeramt angeforderte Unterlagen
  • bei Abholung durch Dritte:
    vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (siehe bei Formulare)
    Ausweis der abholenden Person
  • eventuell noch fällige Gebühren wie vom Ausländeramt mitgeteilt

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

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