Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) beispielsweise aufgrund schlechter Lesbarkeit oder Beschädigung ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung (neues Kennzeichen) erforderlich. Außerdem erfolgt eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens.
Nach Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist dieses für 10 Jahre gesperrt. Bei Diebstahl sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Eine Umkennzeichnung auf Wunsch ist ebenfalls möglich.
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist die Erneuerung der Siegelplaketten (Neusiegelung) möglich, wenn die Plaketten aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Haben Sie ein Kennzeichenschild gefunden?
Falls Sie ein Kfz-Kennzeichen am Straßenrand finden, geben Sie es am besten bei der nächsten Polizeiwache ab.
Von dort kann dann der Halter ermittelt und das Kennzeichen eventuell zurückgegeben werden.
Alte(s) Kennzeichenschild(er)
auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem Pkw sind immer beide alten Schilder vorzulegen
Neue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er)
Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust bzw. den Diebstahl der Kennzeichen.
gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass) des Erklärenden im Original
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
Original-Bericht der letzten Hauptuntersuchung
bei Umkennzeichnung:
SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt
zur Terminvereinbarung: Umkennzeichnung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel
und
zur Terminvereinbarung: Neusiegelung eines Kennzeichens**
Für Neusiegelung oder nach Diebstahl / Verlust eines Kennzeichens können Sie in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit.