Die interne Revision des Kreises Lippe wird auch als örtliche Rechnungsprüfung bezeichnet. Die gesetzlichen Aufgaben ergeben sich aus § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem 10. Teil (Rechnungsprüfung) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.