Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Obere Denkmalbehörde

Beschreibung

Das nordrheinwestfälische Denkmalschutzgesetz sieht einen dreistufigen Aufbau der Denkmalbehörden vor: die untere, die obere und die oberste Denkmalbehörde.

Die obere Denkmalbehörde übt zum einen die Sonderaufsicht über die unteren Denkmalbehörden aus. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion bearbeitet die obere Denkmalbehörde unter anderem Petitionen, Eingaben und Beschwerden, die gegen die unteren Denkmalbehörden gerichtet sind.
Darüber hinaus ist die obere Denkmalbehörde zum Beispiel auch für die Erteilung von Grabungserlaubnissen zuständig.

Die Aufgaben der oberen Denkmalbehörden nimmt der Landrat für alle 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr.

Die Städte und Gemeinden werden wiederum als untere Denkmalbehörden tätig.

Oberste Denkmalbehörde ist das für den Bereich des Denkmalschutzes zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

***

Am "Tag des Offenen Denkmals" können Interessierte einen Blick hinter die Kulissen denkmalgeschützter Gebäude werfen.

Standort

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Feedback zum Serviceportal

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!
Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen