Das nordrheinwestfälische Denkmalschutzgesetz sieht einen dreistufigen Aufbau der Denkmalbehörden vor: die untere, die obere und die oberste Denkmalbehörde.
Die obere Denkmalbehörde übt zum einen die Sonderaufsicht über die unteren Denkmalbehörden aus. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion bearbeitet die obere Denkmalbehörde unter anderem Petitionen, Eingaben und Beschwerden, die gegen die unteren Denkmalbehörden gerichtet sind.
Darüber hinaus ist die obere Denkmalbehörde zum Beispiel auch für die Erteilung von Grabungserlaubnissen zuständig.
Die Aufgaben der oberen Denkmalbehörden nimmt der Landrat für alle 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr.
Die Städte und Gemeinden werden wiederum als untere Denkmalbehörden tätig.
Oberste Denkmalbehörde ist das für den Bereich des Denkmalschutzes zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
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Am "Tag des Offenen Denkmals" können Interessierte einen Blick hinter die Kulissen denkmalgeschützter Gebäude werfen.