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Liegenschaftskataster

Beschreibung

Veränderungen an Eigentumsgrenzen, Flurstücken und Gebäudebeständen

Die Mitarbeitenden führen das Liegenschaftskataster und stellen sicher, dass die Nachweise des Liegenschaftskatasters aktuell sind.

So werden zum Beispiel alle Veränderungen an Eigentums- und Flurstücksgrenzen, Gebäudebestand und an der Nutzung aufgrund örtlicher Feststellungen und Vermessungen in das Liegenschaftskataster übernommen. Darüber hinaus werden auch solche Veränderungen vorgehalten, die von Seiten der Grundbuchämter (Eigentumswechsel) und Finanzämter (Bodenschätzung) mitgeteilt werden.

Nach der Übernahme von wesentlichen Änderungen im Katasternachweis erhalten die betroffenen Eigentümer sogenannte Fortführungsmitteilungen mit Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und aus der Liegenschaftskarte. Entstehen durch die Fortführung des Katasters neue Flurstücke, kann der Notar mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.


Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:30 - 15:00 Uhr

Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Telefon

+49 5231 62-729

Standort

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

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