Die Mitarbeitenden führen das Liegenschaftskataster und stellen sicher, dass die Nachweise des Liegenschaftskatasters aktuell sind.
So werden zum Beispiel alle Veränderungen an Eigentums- und Flurstücksgrenzen, Gebäudebestand und an der Nutzung aufgrund örtlicher Feststellungen und Vermessungen in das Liegenschaftskataster übernommen. Darüber hinaus werden auch solche Veränderungen vorgehalten, die von Seiten der Grundbuchämter (Eigentumswechsel) und Finanzämter (Bodenschätzung) mitgeteilt werden.
Nach der Übernahme von wesentlichen Änderungen im Katasternachweis erhalten die betroffenen Eigentümer sogenannte Fortführungsmitteilungen mit Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und aus der Liegenschaftskarte. Entstehen durch die Fortführung des Katasters neue Flurstücke, kann der Notar mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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