Im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten können Sie Ihren Grad der Behinderung feststellen lassen und sich bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen zu einem behindertengerechten Arbeitsplatz beraten lassen.
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Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.