Die Mitarbeitenden im Bereich Teilhabe und Inklusion sind unter anderem Anlaufstelle für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Außerdem werden hier auch Maßnahmen und Projekte zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Die Inklusionsbeauftragte ist ebenfalls diesem Bereich zugeordnet.
Im Bereich Eingliederungshilfe können Eltern, deren Kind eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung hat, Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll dem Kind die vollständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung wird nach dem Bedarf im Einzelfall geprüft und geleistet.
Frühförderung ist für alle Familien kostenlos. Dafür ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig. Das Ziel: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auf Frühförderung gibt es einen gesetzlichen Anspruch, damit Kinder von der Geburt bis zur Einschulung unterstützt werden können.
Ansprechpersonen des LWL finden Sie hier (externer Link).
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.