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Kindertageseinrichtungen, Elterngeld

Beschreibung

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ist auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz entscheidender Faktor.

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe befinden sich 95 Kindertageseinrichtungen, die von verschiedenen Trägern betrieben werden.

Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

Standort

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

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