Die Bauverwaltung arbeitet mit der Technischen Bauaufsicht Hand in Hand als untere Bauaufsicht für die zwölf Städte und Gemeinden im Kreisgebiet, die nicht selbst als Bauaufsichtsbehörde tätig werden.
Bauaufsicht
Die Landesbauordnung sieht einen dreistufigen Aufbau der Bauaufsichtsbehörden vor: Die untere, die obere und die oberste Bauaufsicht.
Die obere Bauaufsichtsbehörde übt die Sonderaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion bearbeitet die obere Bauaufsichtsbehörde u.a. Petitionen, Eingaben und Beschwerden, die gegen die unteren Bauaufsichtsbehörden gerichtet sind.
Bezogen auf den Kreis Lippe nimmt der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Aufgaben der oberen Bauaufsicht für die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo wahr.
Für die übrigen 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet wird der Kreis Lippe als untere Bauaufsichtsbehörde tätig. Obere Bauaufsicht ist in diesen Fällen die Bezirksregierung Detmold.
Denkmalbehörde
siehe hier: Obere Denkmalbehörde