Das Schulamt mit der Schulamtsverwaltung bearbeitet vielfältige Aufgaben. In die Zuständigkeit des Schulamtes fallen
54 Grundschulen,
3 Hauptschulen und
10 Förderschulen.
Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen, verwaltungsfachlichen und den gemeinsamen Dienstbereich.
Zum schulfachlichen Dienstbereich der Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten gehören insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen sowie schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten, aufgeteilt nach:
Schulaufsicht Grundschulen (Dienst- und Fachaufsicht)
Schulaufsicht Hauptschulen (Fachaufsicht)
Schulaufsicht Förderschulen (Fachaufsicht)
Zum verwaltungsfachlichen Dienstbereich des Landrates gehören die rechtlichen, insbesondere die verwaltungsrechtlichen, beamtenrechtlichen, haushaltsrechtlichen, besoldungsrechtlichen und tarifrechtlichen Angelegenheiten.
Zum gemeinsamen Dienstbereich zählen solche Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Bereich betreffen.
Die Schulamtsverwaltung ist organisatorisch dem Fachdienst Bildung zugeordnet.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.