Die Heimaufsicht setzt sich als sogenannte WTG-Behörde für die Interessen und den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen ein und führt regelmäßige Prüfungen durch.
Im Kreis Lippe ist eine Ombudsperson als Ansprechperson für Menschen, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen wohnen sowie für deren Angehörige vorhanden.
Unsere Arbeitsgrundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz, kurz WTG.
Die Ergebnisberichte über die geprüften Wohn- und Betreuungseinrichtungen sowie die alle 2 Jahre veröffentlichten Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht finden Sie unter Weiterführende Links.
Außerdem können Sie sich bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen zu einem behindertengerechten Arbeitsplatz beraten lassen.
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Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.