Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Untere Wasserbehörde

Beschreibung

Den Schutz der lippischen Gewässer im Blick haben

Die Aufgabenfelder der unteren Wasserbehörde umfassen den Schutz und die Entwicklung der Fließgewässer und des Grundwassers sowie die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Ziel ist es, die Gewässer vor Einträgen und Belastungen zu schützen und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu fördern.

Die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe ist unter anderem Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Diese sind:

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,

  • das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,

  • das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt,

  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,

  • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Diese Gewässerbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden kann. Eine Ausnahme kann die Entnahme, Zutageförderung oder Zutageleitung von Grundwasser bilden. Hier wird die Erlaubnispflicht erst über die Anzeige eines Brunnens abgeprüft.


Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.

***

Des Weiteren werden die Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als zuständige Bewirtschaftungsbehörde wahrgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung im Kreis Lippe.

Unsere öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier:

Öffentliche Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:30 - 15:00 Uhr

Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Telefon

+49 5231 62-77520

Standort

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.