Die Aufgabenfelder der unteren Wasserbehörde umfassen den Schutz und die Entwicklung der Fließgewässer und des Grundwassers sowie die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Ziel ist es, die Gewässer vor Einträgen und Belastungen zu schützen und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu fördern.
Die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe ist unter anderem Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Diese sind:
das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt,
das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Diese Gewässerbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden kann. Eine Ausnahme kann die Entnahme, Zutageförderung oder Zutageleitung von Grundwasser bilden. Hier wird die Erlaubnispflicht erst über die Anzeige eines Brunnens abgeprüft.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
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Des Weiteren werden die Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als zuständige Bewirtschaftungsbehörde wahrgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung im Kreis Lippe.
Unsere öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier:
Montag bis Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und
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Freitag
09:00 - 12:00 Uhr