Der Bereich gliedert sich in die untere Immissionsschutzbehörde sowie den Bereich Umweltrecht und Controlling.
Bei der Immissionsschutzbehörde werden Ihre Anliegen rund um Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche, oder Erschütterungen, welche von technischen Anlagen ausgehen, bearbeitet. Grundlage hierfür bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Neben der Durchführung von immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungspflichtigen Anlagen gehört insbesondere die Anlagenüberwachung zu unseren Aufgaben.
Gehen schädliche Umwelteinwirkungen von Anlagen aus, können Sie sich an unsere Mitarbeitenden wenden.
Bei der Immissionsschutzbehörde werden Ihre Anliegen rund um Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche oder Erschütterungen, welche von technischen Anlagen ausgehen, bearbeitet. Grundlage hierfür bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ein wichtiges Instrument für den Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist die Prüfung von Anlagen vor deren Errichtung. Dies erfolgt unter anderem im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren.
Um potenzielle Konflikte möglichst im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern hat der Immissionsschutz auch eine wichtige Rolle in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.
Für Verfahren mit besonderer Umweltrelevanz sieht das Immissionsschutzrecht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung als Kernstück eines förmlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt nach strikt festgelegten und förmlichen Regeln.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.
Unsere öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachungen der unteren Immissionsschutzbehörde
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie ebenfalls unter den Amtlichen Bekanntmachungen: Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.