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Asylangelegenheiten und Rückführung

Beschreibung

Nach unanfechtbar negativ abgeschlossenem Asylverfahren ist ein Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig. Gleichzeitig erlischt die für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellte Aufenthaltsgestattung. Fortan ist der Aufenthalt der betreffenden Person in Deutschland nur noch geduldet. Die Ersterteilung und Verlängerung von Duldungen findet hier statt. Außerdem bearbeiten wir Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse, auch für Ausbildungen.

Die Förderung der eigenständigen Rückkehr in das jeweilige Heimatland ist immer vorrangiges Ziel gegenüber einer Abschiebung. Sollte diese Rückkehr trotz umfangreicher Beratungstätigkeit nicht erfolgen, muss in letzter Konsequenz der vollziehbaren Ausreisepflicht eine zwangsweise Rückführung in das Herkunftsland oder jeden anderen aufnahmebereiten Staat erfolgen. Anders als in anderen Bundesländern ist in NRW für Abschiebungen die kommunale Ausländerbehörde zuständig.

Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.

Hinweis:

Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig:
Tel: +49 5231 977-550
E-Mail: auslaenderbehoerde@detmold.de

Öffnungszeiten

Der Infopoint der Ausländerbehörde ist erster Anlaufpunkt für alle ausländerrechtlichen Fragen. Hier werden auch zentral die Termine für die Ausländerbehörde vergeben.

Sie gelangen über den separaten Eingang vom Vorplatz des Kreishauses aus dorthin oder können wie folgt Kontakt aufnehmen:

Tel.: +49 5231 62-3780
Fax: +49 5231 62-777
E-Mail: termin@kreis-lippe.de

Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, brauchen Sie keinen Termin.
Kommen Sie am Ablauftag innerhalb der Öffnungszeiten zum Infopoint.
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Für den Besuch beim Infopoint ist keine vorherige Terminabsprache nötig.

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon

+49 5231 62-3780

Standort

Kreishaus
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold

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