Veröffentlichung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) geben Mandatsträgerinnen und -träger Auskunft über ihren ausgeübten Beruf. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind Kreistagsmitglieder, Ausschussmitglieder und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem geben sie Auskunft über Beraterverträge und über Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien und Organen sowie über Funktionen in Vereinen. Die Daten sind zu veröffentlichen. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien und Organen, die aufgrund einer Veranlassung durch den Kreistag erfolgen, können im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden.
Entsprechend des Beschlusses des Kreistages werden die Auskünfte der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Internet auf der Homepage des Kreises Lippe veröffentlicht.
Die veröffentlichten Daten beruhen auf den Angaben der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt bei der meldepflichtigen Person. Ebenso ist diese zur ständigen Aktualisierung ihrer Daten bei Veränderungen verpflichtet.
Auskünfte der Kreistagsmitglieder
Auskünfte der Ausschussmitglieder sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
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