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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von der Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen oder einen Sicherheitsgurt anzulegen, erhalten. Hier erfahren Sie mehr.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Ihren Lasten.

Sie können von der Pflicht, einen Sicherheitsgurt anzulegen, befreit werden, wenn

  • Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
  • Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.


Sie können von der Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen, befreit werden, wenn

  • Ihnen das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Für eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen muss immer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Gründe müssen nicht aufgeführt werden, aber die Bescheinigung muss darlegen:

  • ist die Befreiung wirklich zwingend notwendig?
  • falls ja: Auf Dauer oder vorübergehend?

Die meisten vermeintlichen Hinderungsgründe sind nicht stichhaltig und können durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden:

  • bei Trägern von Herzschrittmachern, Herzkranken, Personen, die an Folgen von Brustoperationen und Bauchoperationen leiden, lassen sich mögliche Beschwerden durch geeignete Schutzpolsterung verhindern.
  • bei Asthmapatienten und schmerzempfindlichen Rheumatikern ist zumindest ein Beckengurt zu empfehlen.
  • Personen, die unter Fesselungsangst oder Zwangsneurose leiden, ist der Einbau eines Schlosses zu empfehlen, das sich wenige Sekunden nach dem Aufprall automatisch öffnet.

Sowohl Schwangere als auch das ungeborene Kind sind bei einem Unfall mit Sicherheitsgurt am besten vor dem Aufprall geschützt.

Ärzte, die eine Bescheinigung zur Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ausstellen, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie durch spätere Haftpflichtansprüche des Verletzten oder Dritten unter Umständen regresspflichtig werden

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Befreiung
  • bei Befreiung aus gesundheitlichen Gründen: ärztliche Bescheinigung

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, dann beantragen Sie die Ausnahme bitte bei der jeweiligen Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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