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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, Beantragung des Berechtigungsausweises

Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

Wir möchten, dass auch Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Erfahren Sie mehr über den Behindertenfahrdienst.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Der Kreis Lippe möchte, dass auch Menschen mit Behinderung in Lippe am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Das Angebot ist für Personen gedacht

  • die auf den Rollstuhl angewiesen sind,
  • keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und
  • nicht im eigenen Pkw oder im Pkw von Angehörigen transportiert werden können.

Für die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung benötigen Sie einen besonderen Berechtigungsausweis (das sogenannte Jahresheft) sowie Fahrscheine für jede einzelne Fahrt.
Diese Unterlagen werden Ihnen auf Antrag ausgestellt - Sie finden den Antrag unter Formulare verlinkt.

Wie oft können Sie den Fahrdienst in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich werden 40 Einzelfahrscheine ausgestellt, davon gelten 10 pro Quartal. Bei erhöhtem Bedarf können Sie 10 weitere Fahrscheine beantragen.

Wann und für welche Fahrten steht der Fahrdienst zur Verfügung?

Der Fahrdienst soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Deshalb sind beispielsweise Fahrten möglich

  • im Umkreis von 20 km von Ihrer Wohnsitzgemeinde aus
    • zu Verwandten oder Bekannten,
    • zu Veranstaltungen jeglicher Art,
    • zu Behörden oder
    • zum Einkaufen.

Der Fahrdienst ist täglich von 10:00 - 15:00 Uhr einsatzbereit. Andere Zeiten bis 22:00 Uhr sind nach Vereinbarung möglich.

Für Fahrten ab 20 km werden 2 Fahrscheine angerechnet.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim DRK (Telefon: +49 5231 9214-60)

Wann können Sie den Fahrdienst nicht benutzen?

Den Fahrdienst können Sie nicht benutzen für Fahrten, die in die Zuständigkeit eines anderen Trägers fallen.
Hierzu gehören Fahrten, für die die Krankenkasse anzusprechen wäre, also beispielsweise:

  • Fahrten im Zusammenhang einer Krankenhausaufnahme,
  • zu Arzt- oder Zahnarztbesuchen oder
  • zur ärztlich verordneten Krankengymnastik oder Massage.

Was kostet der Fahrdienst?

Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes stellt eine Eingliederungshilfe im Sinne des Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch -SGB IX- dar. Für diese Leistungen ist grundsätzlich Einkommen und Vermögen einzusetzen. Es gelten aber folgende Freigrenzen:

Die Nutzung des Fahrdienstes ist kostenfrei, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen unter EUR 2.078 und Ihr Vermögen (Barvermögen und Geldwerte) unter EUR 61.110 liegt.

Sollten Ihr Einkommen oder Vermögen die genannten Werte überschreiten, dann legen Sie bitte Ihren Steuerbescheid aus 2021 vor. Der Eigenanteil wird dann berechnet.

Wann und wo können Sie die Fahrten anmelden?

Die Durchführung des Fahrdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Lippe e.V. übernommen.

Fahrten können Sie anmelden

bei Frau Bade vom DRK Kreisverband Lippe e.V.
Tel.: +49 5231 9214-60
Fax: +49 5231 9214-42
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 - 16:00 Uhr

Was müssen Sie bei der Anmeldung beachten?

Der Fahrdienst steht nicht wie ein Taxi auf Abruf bereit. Deshalb melden Sie geplante Fahrten bitte so früh wie möglich an. Normalerweise reichen ungefähr 48 Stunden vor gewünschtem Fahrtantritt zur Anmeldung aus.
Allerdings wird es trotzdem nicht immer möglich sein, jeden Fahrwunsch zu dem gewünschten Termin zu erfüllen. Erfahrungsgemäß häufen sich insbesondere an den Wochenenden und an Feiertagen die Nachfragen.

Voraussetzungen

Wer kann einen Berechtigungsausweis erhalten?

Voraussetzung ist neben einem Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung),
dass Sie öffentliche Verkehrsmittel auch dann nicht benutzen könnten, wenn eine Begleitperson helfen würde.
Darüber hinaus benötigen wir ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Gibt es Einschränkungen bei der Teilnahmeberechtigung?

Wenn Sie selbst ein Kraftfahrzeug haben, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
Auch dann, wenn Ihr Ehegatte oder ein naher Verwandter in Ihrem Haus oder Haushalt ein Kraftfahrzeug besitzt, kann eine Teilnahmeberechtigung in der Regel nicht anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bitte legen Sie vor:

  • Antrag
  • Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG
  • Attest/Bescheinigung des Arztes über die ständige Nutzung eines Rollstuhles.
    Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus.

Formulare

Verfahrensablauf

Nutzen Sie gerne den verlinkten Antrag und übersenden Sie ihn mit den nötigen Nachweisen. Wir prüfen Ihren Antrag. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Berechtigungsnachweis und die Einzelfahrscheine per Post.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Ausstellung des Berechtigungsausweises: 1 - 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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