Wir möchten, dass auch Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Erfahren Sie mehr über den Behindertenfahrdienst.
Der Kreis Lippe möchte, dass auch Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
Das Angebot ist für Personen gedacht
Für die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung benötigen Sie einen besonderen Berechtigungsausweis (das sogenannte Jahresheft) sowie Fahrscheine für jede einzelne Fahrt.
Diese Unterlagen werden Ihnen auf Antrag ausgestellt - Sie finden den Antrag unter Formulare verlinkt.
Für den Grundbetrag erhalten Sie im laufenden Jahr 40 Einzelfahrscheine, davon gelten 10 pro Quartal. Umgerechnet kostet eine Fahrt also EUR 3,00 beziehungsweise EUR 2,00 für den begünstigten Personenkreis.
Bei erhöhtem Bedarf können Sie zusätzlich 10 weitere Fahrscheine erwerben, diese sind bis Ende des folgenden Jahres gültig.
Der Fahrdienst soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Deshalb sind beispielsweise Fahrten möglich
Der Fahrdienst ist täglich von 10:00 - 15:00 Uhr einsatzbereit. Andere Zeiten bis 22:00 Uhr sind nach Vereinbarung möglich.
Für Fahrten ab 20 km werden 2 Fahrscheine angerechnet.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim DRK (Telefon: +49 5231 9214-60)
Den Fahrdienst können Sie nicht benutzen für Fahrten, die in die Zuständigkeit eines anderen Trägers fallen.
Hierzu gehören Fahrten, für die die Krankenkasse anzusprechen wäre, also beispielsweise:
Für den sogenannten begünstigten Personenkreis gibt es Ermäßigungen.
Zum begünstigten Personenkreis gehören Bezieher von:
Bitte füllen Sie dann zusätzlich den Antrag auf Kostenreduzierung aus, der ebenfalls unter Formulare hinterlegt ist.
Die Durchführung des Fahrdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Lippe e.V. übernommen.
Fahrten können Sie anmelden
bei Frau Bade vom DRK Kreisverband Lippe e.V.
Tel.: +49 5231 9214-60
Fax: +49 5231 9214-42
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 - 16:00 Uhr
Der Fahrdienst steht nicht wie ein Taxi auf Abruf bereit. Deshalb melden Sie geplante Fahrten bitte so früh wie möglich an. Normalerweise reichen ungefähr 48 Stunden vor gewünschtem Fahrtantritt zur Anmeldung aus.
Allerdings wird es trotzdem nicht immer möglich sein, jeden Fahrwunsch zu dem gewünschten Termin zu erfüllen. Erfahrungsgemäß häufen sich insbesondere an den Wochenenden und an Feiertagen die Nachfragen.
Voraussetzung ist neben einem Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung),
dass Sie öffentliche Verkehrsmittel auch dann nicht benutzen könnte, wenn eine Begleitperson helfen würde.
Darüber hinaus benötigen wir ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Wenn Sie selbst ein Kraftfahrzeug haben, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
Auch dann, wenn Ihr Ehegatte oder ein naher Verwandter in Ihrem Haus oder Haushalt ein Kraftfahrzeug besitzt, kann eine Teilnahmeberechtigung in der Regel nicht anerkannt werden.
Bitte legen Sie vor:
Ausstellung des Berechtigungsausweises: 1 - 2 Wochen
Jahresheft (40 Fahrten, quartalsgebunden): EUR 120,00
Zusatzheft (mit 10 Einzelfahrten): EUR 40,00
Für Bezieher von Sozialleistungen oder ähnlichen Leistungen (=begünstigter Personenkreis):
Jahresheft (40 Fahrten, quartalsgebunden) : EUR 80,00
Zusatzheft (mit 10 Einzelfahrten): EUR 25,00
Zahlungsweisen: