Wir möchten, dass auch Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Erfahren Sie mehr über den Behindertenfahrdienst.
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Der Kreis Lippe möchte, dass auch Menschen mit Behinderung in Lippe am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
Das Angebot ist für Personen gedacht
Für die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung benötigen Sie einen besonderen Berechtigungsausweis (das sogenannte Jahresheft) sowie Fahrscheine für jede einzelne Fahrt.
Diese Unterlagen werden Ihnen auf Antrag ausgestellt - Sie finden den Antrag unter Formulare verlinkt.
Grundsätzlich werden 40 Einzelfahrscheine ausgestellt, davon gelten 10 pro Quartal. Bei erhöhtem Bedarf können Sie 10 weitere Fahrscheine beantragen.
Der Fahrdienst soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Deshalb sind beispielsweise Fahrten möglich
Der Fahrdienst ist täglich von 10:00 - 15:00 Uhr einsatzbereit. Andere Zeiten bis 22:00 Uhr sind nach Vereinbarung möglich.
Für Fahrten ab 20 km werden 2 Fahrscheine angerechnet.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim DRK (Telefon: +49 5231 9214-60)
Den Fahrdienst können Sie nicht benutzen für Fahrten, die in die Zuständigkeit eines anderen Trägers fallen.
Hierzu gehören Fahrten, für die die Krankenkasse anzusprechen wäre, also beispielsweise:
Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes stellt eine Eingliederungshilfe im Sinne des Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch -SGB IX- dar. Für diese Leistungen ist grundsätzlich Einkommen und Vermögen einzusetzen. Es gelten aber folgende Freigrenzen:
Die Nutzung des Fahrdienstes ist kostenfrei, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen unter EUR 2.078 und Ihr Vermögen (Barvermögen und Geldwerte) unter EUR 61.110 liegt.
Sollten Ihr Einkommen oder Vermögen die genannten Werte überschreiten, dann legen Sie bitte Ihren Steuerbescheid aus 2021 vor. Der Eigenanteil wird dann berechnet.
Die Durchführung des Fahrdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Lippe e.V. übernommen.
Fahrten können Sie anmelden
bei Frau Bade vom DRK Kreisverband Lippe e.V.
Tel.: +49 5231 9214-60
Fax: +49 5231 9214-42
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 - 16:00 Uhr
Der Fahrdienst steht nicht wie ein Taxi auf Abruf bereit. Deshalb melden Sie geplante Fahrten bitte so früh wie möglich an. Normalerweise reichen ungefähr 48 Stunden vor gewünschtem Fahrtantritt zur Anmeldung aus.
Allerdings wird es trotzdem nicht immer möglich sein, jeden Fahrwunsch zu dem gewünschten Termin zu erfüllen. Erfahrungsgemäß häufen sich insbesondere an den Wochenenden und an Feiertagen die Nachfragen.
Voraussetzung ist neben einem Ausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung),
dass Sie öffentliche Verkehrsmittel auch dann nicht benutzen könnten, wenn eine Begleitperson helfen würde.
Darüber hinaus benötigen wir ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Wenn Sie selbst ein Kraftfahrzeug haben, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
Auch dann, wenn Ihr Ehegatte oder ein naher Verwandter in Ihrem Haus oder Haushalt ein Kraftfahrzeug besitzt, kann eine Teilnahmeberechtigung in der Regel nicht anerkannt werden.
Bitte legen Sie vor:
Nutzen Sie gerne den verlinkten Antrag und übersenden Sie ihn mit den nötigen Nachweisen. Wir prüfen Ihren Antrag. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Berechtigungsnachweis und die Einzelfahrscheine per Post.
Ausstellung des Berechtigungsausweises: 1 - 2 Wochen
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