Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer kreiseigenen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr.
Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir den Schülerinnen und Schülern, die eine kreiseigene Schule besuchen, die notwendigen Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln (gegebenenfalls auch mit privaten Fahrzeugen).
Normalerweise erhalten Sie als Schülerin oder Schüler einer kreiseigenen Schule eine Fahrkarte zur Nutzung von Bus und Bahn. Nur ausnahmsweise können wir die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erstatten.
Ihr erster Ansprechpunkt ist immer das Schulbüro, auch wenn die Anträge für die Berufskollegs, die Förderschulen und die Gesamtschule des Kreises Lippe von uns bearbeitet werden.
Fahrtkosten können nur übernommen werden, wenn die Art der Beförderung wirtschaftlich, zumutbar und notwendig ist.
Notwendig ist sie nur dann, wenn der Weg zur nächstgelegenen Schule länger ist als
Bei gefährlichen Schulwegen oder für Bezirksfachklassen können im Einzelfall abweichende Regelungen gelten.
Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werden nur in begründeten Ausnahmen erstattet.
Hier wird unterschieden zwischen
Für den Besuch von Bezirksfachklassen (Berufsschule im Rahmen der dualen Ausbildung) gelten abweichende Regelungen.
Bitte informieren Sie sich in Ihrem Schulbüro.
Antragsformular
Normalerweise sind Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Beantragen Sie mit dem Grundantrag eine Fahrkarte im Schulbüro. Sie erhalten diese dann später ebenfalls im Schulbüro.
Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben.
Für Praktikumsfahrten werden die Kosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Erstattungsantrag Praktikumsfahrten
Wenn Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug erforderlich sind, müssen Sie diese im Voraus beantragen
(für den Schulweg mit dem Grundantrag, für den Weg Weg zur Praktikumsstelle mit dem Erstattungsantrag Praktikumsfahrten).
Die Kosten dafür werden bis zu einem Höchstwert von EUR 100,00 pro Monat dann rückwirkend über die Pauschale oder nach tatsächlicher Nutzung erstattet. Nutzen Sie den Antragsvordruck Abrechnung.
Antragstellung regelmäßig vor Schuljahresbeginn
bei Praktikum: 4 Wochen vor Praktikumsbeginn
Eine Kostenerstattung für Fahrten mit dem Pkw (-> Abrechnung) kann maximal 3 Monate nach Schuljahresende beantragt werden.
ungefähr 1-2 Wochen
Sie müssen einen Eigenanteil zahlen