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Erstattung der Fahrkosten von Schülern

Schülerbeförderung Erstattung

Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Normalerweise sind Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Schülerinnen und Schülern einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) erhalten in der Regel das Deutschlandticket.

Auszubildende, die das Berufskolleg im Rahmen der dualen Ausbildung besuchen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für den Besuch von Bezirksfachklassen gelten abweichende Regelungen.

Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können wir nur in Ausnahmefällen erstatten.

Ihr erster Ansprechpunkt ist immer das Schulbüro. Die abschließende Bearbeitung der Anträge für die Berufskollegs, die Förderschulen und die Gesamtschule des Kreises Lippe erfolgt im Eigenbetrieb Schulen.

Voraussetzungen

Sie sind Schülerin oder Schüle einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) oder besuchen eine Bezirksfachklasse.

Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Schulbüro.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular

Formulare

Verfahrensablauf

Beantragen Sie mit dem Grundantrag eine Fahrkarte im Schulbüro. Sie erhalten diese dann später ebenfalls im Schulbüro.
Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben.

Für Praktikumsfahrten werden gegebenenfalls Mehrkosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Erstattungsantrag Praktikumsfahrten.

Wenn Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug erforderlich sind, müssen Sie diese im Voraus beantragen
(für den Schulweg mit dem Grundantrag, für den Weg Weg zur Praktikumsstelle mit dem Erstattungsantrag Praktikumsfahrten).
Die Kosten dafür werden bis zu einem Höchstwert von EUR 100,00 pro Monat rückwirkend über die Pauschale oder nach tatsächlicher Nutzung erstattet. Nutzen Sie den Antragsvordruck Abrechnung.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

ungefähr 1-2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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