Wie Sie einen Kfz-Anhänger zulassen können, erfahren Sie hier.
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur bei Halterwechsel einen Antrag auf Ummeldung stellen.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
In der Regel direkt im Termin.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: